NIS2-Compliance & Datensicherheit

Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit.

Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Verschärfte Meldepflichten, persönliche Geschäftsführerhaftung und umfassende Anforderungen an Ihr Risikomanagement. Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Compliance.

Erfahrung seit 2018

2024
In Kraft getreten
29.000+
Betroffene Unternehmen in DE
10 Mio. €
Max. Bußgeld
NIS2

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die umfassendste europäische Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich drastisch – mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen in Deutschland.

EU-Richtlinie 2022/2555

Am 16. Januar 2023 in Kraft getreten, mussten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland erfolgt dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG).

Verschärfte Cybersicherheitsanforderungen

Umfassende Pflichten zu Risikomanagement, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit und technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Erweiterter Anwendungsbereich

Statt bislang rund 4.500 sind nun über 29.000 Unternehmen in Deutschland betroffen – aus 18 verschiedenen Sektoren.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen – eine völlig neue Dimension der Verantwortung.

Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes

Die Sanktionen orientieren sich am DSGVO-Modell: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

NIS2 auf einen Blick
18
Betroffene Sektoren
29.000+
Unternehmen in DE
10 Mio. €
Max. Bußgeld
24h
Frühwarnung an BSI
72h
Erstmeldung
2%
vom Jahresumsatz
Wichtig: Die Geschäftsführung haftet persönlich – eine Delegation an den IT-Leiter ist nicht ausreichend.

Sind Sie betroffen?

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Die Einstufung hängt vom Sektor und der Unternehmensgröße ab. Bereits ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz können Sie betroffen sein.

Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)

Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum, öffentliche Verwaltung – strengere Aufsicht und höhere Bußgelder.

Wichtige Einrichtungen (Important Entities)

Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelproduktion und -vertrieb, Produktion (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge), Digitale Dienste, Forschungseinrichtungen.

Schwellenwerte

Mehr als 50 Mitarbeitende ODER mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Einige Sektoren (z. B. DNS-Dienste, TLD-Registries) sind unabhängig von der Größe betroffen.

Betroffene Sektoren
Energie (Strom, Gas, Öl, Wärme)
Verkehr & Transport
Bankwesen & Finanzmarkt
Gesundheitswesen
Trinkwasser & Abwasser
Digitale Infrastruktur & IT-Dienste
Öffentliche Verwaltung
Weltraum
Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel
Produktion & Forschung
Unsicher? Wir führen eine kostenlose Ersteinschätzung durch, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt.

NIS2-Anforderungen im Überblick

Die NIS2-Richtlinie definiert umfassende technische und organisatorische Maßnahmen, die betroffene Unternehmen implementieren müssen. Diese Anforderungen orientieren sich am Stand der Technik und sind verhältnismäßig umzusetzen.

Risikomanagement & Risikoanalyse

Systematische Identifikation, Bewertung und Behandlung von Cyberrisiken. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse.

Incident Response & Meldepflichten

24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Erstmeldung, 1 Monat Abschlussbericht an das BSI. Klare Prozesse für die Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.

Business Continuity Management

Notfallpläne, Backup-Strategien und Wiederherstellungsverfahren. Sicherstellung des Geschäftsbetriebs auch bei schwerwiegenden Cybervorfällen.

Supply-Chain-Security

Sicherheitsanforderungen an Zulieferer und Dienstleister. Bewertung der Cybersicherheit in der gesamten Lieferkette.

Kryptographie, Zugangskontrollen & MFA

Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Asset Management und Multi-Faktor-Authentifizierung als Mindeststandards. Cyberhygiene und regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden.

NIS2-Maßnahmenkatalog
Risikomanagement & Risikoanalyse
Incident Response & Meldewege
Business Continuity & Backup
Supply-Chain-Security
Kryptographie & Verschlüsselung
Zugangskontrollen & Asset Management
Multi-Faktor-Authentifizierung
Cyberhygiene & Schulungen

Meldepflichten im Detail

Die NIS2-Richtlinie definiert ein gestuftes Meldesystem für erhebliche Sicherheitsvorfälle. Die Fristen sind streng – und die Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Wir helfen Ihnen, die Prozesse aufzubauen, damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind.

24 Stunden: Frühwarnung an das BSI

Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls muss eine Frühwarnung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Diese muss angeben, ob der Vorfall auf rechtswidrige Handlungen zurückzuführen ist.

72 Stunden: Erstmeldung mit Bewertung

Spätestens 72 Stunden nach Kenntniserlangung ist eine detailliertere Erstmeldung erforderlich. Diese enthält eine erste Bewertung des Vorfalls, den Schweregrad, die Auswirkungen und ggf. Kompromittierungsindikatoren (IoC).

1 Monat: Abschlussbericht

Innerhalb eines Monats nach der Erstmeldung muss ein vollständiger Abschlussbericht vorgelegt werden: Detaillierte Beschreibung des Vorfalls, Ursachenanalyse, ergriffene Maßnahmen und grenzüberschreitende Auswirkungen.

Meldeprozess nach NIS2
1

Vorfall erkannt

Erkennung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls – der Countdown beginnt.

24h

Frühwarnung an BSI

Erste Meldung mit Grundinformationen: Art des Vorfalls, verdächtige Ursache, ggf. rechtswidrige Handlungen.

72h

Erstmeldung mit Bewertung

Detaillierte Bewertung: Schweregrad, Auswirkungen, IoC, erste Gegenmaßnahmen.

30d

Abschlussbericht

Vollständige Analyse: Ursache, ergriffene und geplante Maßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen.

ISMS-Aufbau nach ISO 27001

Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist das Rückgrat Ihrer NIS2-Compliance. Es bildet den strukturierten Rahmen für alle Maßnahmen zur Informationssicherheit und orientiert sich am bewährten PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act).

Schutzbedarfsfeststellung

Systematische Bewertung des Schutzbedarfs aller Informationswerte, Systeme und Prozesse – die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Risikoanalyse nach ISO 27001

Identifikation von Bedrohungen und Schwachstellen, Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Schadensausmaßes für jedes Asset.

Maßnahmenplanung & Umsetzung

Definition und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse – verhältnismäßig und wirksam.

Kontinuierliche Verbesserung (PDCA)

Plan-Do-Check-Act: Regelmäßige Audits, Management Reviews und Anpassung der Maßnahmen an veränderte Bedrohungslagen und Geschäftsprozesse.

ISMS-Reifegrad nach ISO 27001
Informationssicherheitspolitik definiert
Schutzbedarfsfeststellung abgeschlossen
Risikoanalyse aktuell
Maßnahmenplan implementiert
Incident-Response-Plan aktiv
Business Continuity Plan getestet
! Lieferketten-Bewertung in Arbeit
Mitarbeiterschulungen durchgeführt
MFA für alle Systeme aktiv
4/5
ISMS-Reifegrad – NIS2-konform

Unser NIS2-Fahrplan

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen NIS2-Compliance begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Unser strukturierter Ansatz stellt sicher, dass keine Anforderung übersehen wird – und Sie jederzeit den Überblick behalten.

1. Betroffenheitsanalyse

Prüfung, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist. Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung.

2. GAP-Analyse IST vs. NIS2

Detaillierter Abgleich Ihrer bestehenden Sicherheitsmaßnahmen mit den NIS2-Anforderungen. Identifikation aller Lücken.

3. Risikobewertung

Strukturierte Bewertung aller identifizierten Cyberrisiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.

4–6. Planung, Implementierung & Audit

Priorisierte Maßnahmenplanung, technische und organisatorische Umsetzung sowie abschließendes Audit mit vollständiger Dokumentation für die Aufsichtsbehörde.

Ihr Weg zur NIS2-Compliance
1

Betroffenheitsanalyse

Sektor, Größe und Einstufung ermitteln. Klarheit in 1–2 Tagen.

2

GAP-Analyse

IST-Zustand vs. NIS2-SOLL. Detaillierter Bericht mit allen Abweichungen.

3

Risikobewertung

Strukturierte Bewertung und Priorisierung aller identifizierten Risiken.

4

Maßnahmenplanung

Konkrete technische und organisatorische Maßnahmen mit Zeitplan.

5

Implementierung

Umsetzung aller Maßnahmen mit Begleitung und Qualitätssicherung.

6

Audit & Dokumentation

Abschlussprüfung und vollständige Compliance-Dokumentation.

Geschäftsführer­haftung nach NIS2

Eine der gravierendsten Neuerungen der NIS2-Richtlinie: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden und erfordert nachweisbares Engagement auf höchster Managementebene.

Persönliche Haftung nach NIS2

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe können persönlich haftbar gemacht werden, wenn angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen nicht implementiert wurden. Dies umfasst zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und behördliche Sanktionen.

Pflicht zur Schulungsteilnahme

Die Geschäftsleitung muss an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen – nicht nur diese für Mitarbeitende anordnen. Wir bieten spezielle Führungskräfte-Schulungen an.

Verantwortung für Risikomanagement

Die Geschäftsführung muss Risikomanagementmaßnahmen billigen und deren Umsetzung überwachen. Regelmäßige Management Reviews sind Pflicht.

Nachweis angemessener Maßnahmen

Dokumentation ist entscheidend: Nur wer nachweisen kann, dass angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, kann die persönliche Haftung begrenzen. Wir erstellen eine lückenlose Compliance-Dokumentation.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung
10 Mio. €
Max. Bußgeld
2%
vom Jahresumsatz
Persönlich
Geschäftsführerhaftung
Pflicht
Schulungsteilnahme GF
Achtung: Die Haftung kann nicht an den IT-Leiter oder CISO delegiert werden. Die Geschäftsführung bleibt stets in der Verantwortung – auch bei Beauftragung externer Dienstleister.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre NIS2-Compliance durch uns dokumentieren – als belastbarer Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und zur Begrenzung Ihrer persönlichen Haftung.

Datenschutz ist Vertrauenssache.

Warum Unternehmen auf Dezor & Kollegen vertrauen.

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