Externer Datenschutz­beauftragter.

Unabhängig. Zertifiziert. Immer verfügbar.

Wir übernehmen die Funktion Ihres Datenschutzbeauftragten nach Art. 37–39 DSGVO – kompetent, wirtschaftlich und ohne Interessenkonflikte. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.

Erfahrung seit 2018

TÜV
Zertifizierte Berater
Erfahrung
seit 2018
<4h
Reaktionszeit
§

Was macht ein externer Datenschutz­beauftragter?

Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen, berät die Geschäftsführung und dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Seine Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO klar definiert.

Überwachung der DSGVO-Einhaltung

Kontinuierliche Kontrolle aller Datenverarbeitungsprozesse auf Übereinstimmung mit der DSGVO, dem BDSG und branchenspezifischen Vorgaben.

Beratung der Geschäftsführung

Strategische Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen – von neuen Geschäftsprozessen bis zur Einführung neuer Software.

Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden

Direkter Ansprechpartner für die Datenschutzaufsicht (LfD Niedersachsen u.a.) – Kommunikation, Stellungnahmen und Prüfungsbegleitung.

Schulung der Mitarbeitenden

Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung Ihrer Beschäftigten zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Kernaufgaben nach Art. 39 DSGVO
Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
Überwachung der DSGVO-Einhaltung
Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Anlaufstelle für Betroffene
Schulung der Mitarbeitenden
Datenschutz-Management-System (DSMS)

Verzeichnis von Verarbeitungs­tätigkeiten (VVT)

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist das Herzstück jeder Datenschutz-Dokumentation. Wir erstellen, pflegen und aktualisieren Ihr VVT – strukturiert, vollständig und jederzeit vorzeigbar.

Erstellung und Pflege nach Art. 30 DSGVO

Systematische Erfassung aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen und Daten.

Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse

Lückenlose Dokumentation von Datenflüssen, Empfängern, Löschfristen und technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Regelmäßige Aktualisierung

Kontinuierliche Anpassung bei neuen Verarbeitungen, Systemwechseln oder organisatorischen Veränderungen – immer auf dem neuesten Stand.

VVT-Erstellung – Unser Vorgehen
1

Bestandsaufnahme

Erfassung aller bestehenden Verarbeitungstätigkeiten durch Interviews und Dokumentenanalyse.

2

Strukturierung & Dokumentation

Systematische Aufbereitung mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien und Löschfristen.

3

Qualitätssicherung

Prüfung auf Vollständigkeit, Konsistenz und Übereinstimmung mit der DSGVO.

4

Laufende Pflege

Regelmäßige Reviews und Aktualisierungen bei Änderungen in Ihren Prozessen.

Datenschutz-Folgen­abschätzung (DSFA)

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verpflichtend. Wir führen DSFAs systematisch durch und dokumentieren alle Ergebnisse nachvollziehbar.

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Bei Profiling, umfangreicher Überwachung, Verarbeitung sensibler Daten in großem Umfang oder bei Einsatz neuer Technologien (z. B. KI).

Systematische Durchführung

Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sowie Identifikation von Risiken nach bewährter Methodik.

Risikobewertung und Maßnahmen

Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens. Ableitung konkreter Abhilfemaßnahmen zur Risikominimierung.

Dokumentation für Aufsichtsbehörden

Revisionssichere Dokumentation der gesamten DSFA – jederzeit vorzeigbar bei Prüfungen oder Anfragen der Aufsichtsbehörde.

DSFA – Pflichtfälle (Auswahl)
Profiling
Automatisierte Bewertung
Video
Systematische Überwachung
Gesundheit
Sensible Daten großen Umfangs
KI
Neue Technologien
Hinweis: Die deutschen Aufsichtsbehörden führen eine sog. Blacklist (Muss-Liste), die konkrete Verarbeitungstätigkeiten benennt, für die eine DSFA zwingend durchzuführen ist.

Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM)

Art. 32 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen. Wir definieren, dokumentieren und überprüfen Ihre TOMs – passgenau für Ihr Unternehmen.

Zutrittskontrolle & Zugangskontrolle

Physischer Schutz von Serverräumen und IT-Infrastruktur sowie Absicherung des Zugangs zu Datenverarbeitungssystemen.

Zugriffskontrolle & Weitergabekontrolle

Sicherstellung, dass nur berechtigte Personen auf Daten zugreifen und diese nur autorisiert weitergegeben werden.

Eingabekontrolle & Auftragskontrolle

Nachvollziehbarkeit, wer wann welche Daten eingegeben oder verändert hat, und Sicherstellung der weisungsgemäßen Auftragsverarbeitung.

Verfügbarkeitskontrolle & Trennungsgebot

Schutz gegen zufällige Zerstörung oder Verlust sowie getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden.

TOM-Status nach Art. 32 DSGVO
Zutrittskontrolle implementiert
Zugangskontrolle aktiv
Zugriffskontrolle konfiguriert
Weitergabekontrolle verschlüsselt
Eingabekontrolle protokolliert
Auftragskontrolle vertraglich gesichert
Verfügbarkeitskontrolle – Backup aktiv
Trennungsgebot mandantenfähig
8/8
Maßnahmen implementiert

Auftrags­verarbeitung (AVV)

Wenn Sie personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeiten lassen, schreibt Art. 28 DSGVO den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre AVVs rechtssicher und vollständig sind.

Prüfung von Auftragsverarbeitern

Sorgfältige Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Dienstleister – vor Vertragsschluss und regelmäßig danach.

Erstellung von AVV-Verträgen

Individuelle Vertragsgestaltung nach Art. 28 DSGVO: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Weisungsbefugnis und Unterauftragsverarbeiter.

Regelmäßige Kontrolle

Wiederkehrende Überprüfung bestehender AVVs und der Einhaltung vereinbarter Maßnahmen durch Ihre Auftragsverarbeiter.

Typische Auftragsverarbeiter
Cloud
Hosting & SaaS-Anbieter
IT
Wartung & Support
Lohn
Lohn­abrechnung extern
CRM
Kundenverwaltung
E-Mail
Newsletter-Dienste
Akten
Akten­vernichtung

Betroffenenrechte & Datenpannen

Betroffene Personen haben umfangreiche Rechte nach der DSGVO. Gleichzeitig müssen Datenpannen schnell und korrekt gehandhabt werden. Wir unterstützen Sie bei der professionellen Bearbeitung – fristgerecht und rechtssicher.

Auskunftsrecht, Löschungsrecht, Widerspruchsrecht

Professionelle Bearbeitung aller Betroffenenanfragen nach Art. 15–21 DSGVO innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Datenpannen-Management

Sofortige Bewertung des Vorfalls, Einleitung von Gegenmaßnahmen und Dokumentation – rund um die Uhr erreichbar bei kritischen Vorfällen.

Meldung an Aufsichtsbehörden

Fristgerechte Meldung meldepflichtiger Datenpannen an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.

Kommunikation mit Betroffenen

Benachrichtigung betroffener Personen bei hohem Risiko nach Art. 34 DSGVO – transparent, empathisch und rechtskonform.

Datenpanne – Ablauf & Fristen
1

Vorfall erkennen & melden

Interne Meldung des Vorfalls an den DSB – unverzüglich nach Bekanntwerden.

2

Risikobewertung

Einschätzung des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

3

Meldung an Aufsichtsbehörde (72h)

Fristgerechte Meldung bei voraussichtlichem Risiko für Betroffene.

4

Benachrichtigung Betroffener

Information der betroffenen Personen bei hohem Risiko – klar und verständlich.

Vorteile eines externen DSB

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einem internen DSB zahlreiche Vorteile – sowohl fachlich als auch wirtschaftlich. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 500 betreuten Unternehmen.

Keine Interessenkonflikte

Als externer DSB sind wir unabhängig von internen Hierarchien und können objektiv beraten – ohne Rücksicht auf betriebsinterne Politik.

Immer aktuelles Fachwissen

Fortlaufende Weiterbildung und Erfahrung aus vielen Mandaten – wir kennen aktuelle Urteile, neue Leitlinien und Best Practices.

Kein Kündigungsschutz-Problem

Interne DSBs genießen besonderen Kündigungsschutz (1 Jahr nach Abberufung). Bei einem externen DSB entfällt dieses Risiko vollständig.

Kosteneffizienter als interner DSB

Keine Schulungskosten, keine Ausfallzeiten, keine Gehaltsnebenkosten. Transparente monatliche Pauschale mit kalkulierbaren Kosten.

Sofort verfügbar

Keine Einarbeitungszeit, kein Recruiting-Prozess. Wir starten sofort und bringen Ihre Datenschutz-Organisation auf den neuesten Stand.

Externer vs. Interner DSB
Keine Interessenkonflikte
Stets aktuelles Fachwissen
Kein besonderer Kündigungsschutz
Kalkulierbare monatliche Kosten
Sofort einsatzbereit
Erfahrung aus vielen Branchen
Vertretungsregelung inklusive
Haftpflichtversicherung vorhanden

Ihr Datenschutz in besten Händen.

Zahlen, die für sich sprechen.

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