Unabhängig. Zertifiziert. Immer verfügbar.
Wir übernehmen die Funktion Ihres Datenschutzbeauftragten nach Art. 37–39 DSGVO – kompetent, wirtschaftlich und ohne Interessenkonflikte. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.
Erfahrung seit 2018
Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen, berät die Geschäftsführung und dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Seine Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO klar definiert.
Kontinuierliche Kontrolle aller Datenverarbeitungsprozesse auf Übereinstimmung mit der DSGVO, dem BDSG und branchenspezifischen Vorgaben.
Strategische Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen – von neuen Geschäftsprozessen bis zur Einführung neuer Software.
Direkter Ansprechpartner für die Datenschutzaufsicht (LfD Niedersachsen u.a.) – Kommunikation, Stellungnahmen und Prüfungsbegleitung.
Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung Ihrer Beschäftigten zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist das Herzstück jeder Datenschutz-Dokumentation. Wir erstellen, pflegen und aktualisieren Ihr VVT – strukturiert, vollständig und jederzeit vorzeigbar.
Systematische Erfassung aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen und Daten.
Lückenlose Dokumentation von Datenflüssen, Empfängern, Löschfristen und technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Kontinuierliche Anpassung bei neuen Verarbeitungen, Systemwechseln oder organisatorischen Veränderungen – immer auf dem neuesten Stand.
Erfassung aller bestehenden Verarbeitungstätigkeiten durch Interviews und Dokumentenanalyse.
Systematische Aufbereitung mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien und Löschfristen.
Prüfung auf Vollständigkeit, Konsistenz und Übereinstimmung mit der DSGVO.
Regelmäßige Reviews und Aktualisierungen bei Änderungen in Ihren Prozessen.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verpflichtend. Wir führen DSFAs systematisch durch und dokumentieren alle Ergebnisse nachvollziehbar.
Bei Profiling, umfangreicher Überwachung, Verarbeitung sensibler Daten in großem Umfang oder bei Einsatz neuer Technologien (z. B. KI).
Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sowie Identifikation von Risiken nach bewährter Methodik.
Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens. Ableitung konkreter Abhilfemaßnahmen zur Risikominimierung.
Revisionssichere Dokumentation der gesamten DSFA – jederzeit vorzeigbar bei Prüfungen oder Anfragen der Aufsichtsbehörde.
Art. 32 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen. Wir definieren, dokumentieren und überprüfen Ihre TOMs – passgenau für Ihr Unternehmen.
Physischer Schutz von Serverräumen und IT-Infrastruktur sowie Absicherung des Zugangs zu Datenverarbeitungssystemen.
Sicherstellung, dass nur berechtigte Personen auf Daten zugreifen und diese nur autorisiert weitergegeben werden.
Nachvollziehbarkeit, wer wann welche Daten eingegeben oder verändert hat, und Sicherstellung der weisungsgemäßen Auftragsverarbeitung.
Schutz gegen zufällige Zerstörung oder Verlust sowie getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden.
Wenn Sie personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeiten lassen, schreibt Art. 28 DSGVO den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre AVVs rechtssicher und vollständig sind.
Sorgfältige Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Dienstleister – vor Vertragsschluss und regelmäßig danach.
Individuelle Vertragsgestaltung nach Art. 28 DSGVO: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Weisungsbefugnis und Unterauftragsverarbeiter.
Wiederkehrende Überprüfung bestehender AVVs und der Einhaltung vereinbarter Maßnahmen durch Ihre Auftragsverarbeiter.
Betroffene Personen haben umfangreiche Rechte nach der DSGVO. Gleichzeitig müssen Datenpannen schnell und korrekt gehandhabt werden. Wir unterstützen Sie bei der professionellen Bearbeitung – fristgerecht und rechtssicher.
Professionelle Bearbeitung aller Betroffenenanfragen nach Art. 15–21 DSGVO innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Sofortige Bewertung des Vorfalls, Einleitung von Gegenmaßnahmen und Dokumentation – rund um die Uhr erreichbar bei kritischen Vorfällen.
Fristgerechte Meldung meldepflichtiger Datenpannen an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.
Benachrichtigung betroffener Personen bei hohem Risiko nach Art. 34 DSGVO – transparent, empathisch und rechtskonform.
Interne Meldung des Vorfalls an den DSB – unverzüglich nach Bekanntwerden.
Einschätzung des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
Fristgerechte Meldung bei voraussichtlichem Risiko für Betroffene.
Information der betroffenen Personen bei hohem Risiko – klar und verständlich.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einem internen DSB zahlreiche Vorteile – sowohl fachlich als auch wirtschaftlich. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 500 betreuten Unternehmen.
Als externer DSB sind wir unabhängig von internen Hierarchien und können objektiv beraten – ohne Rücksicht auf betriebsinterne Politik.
Fortlaufende Weiterbildung und Erfahrung aus vielen Mandaten – wir kennen aktuelle Urteile, neue Leitlinien und Best Practices.
Interne DSBs genießen besonderen Kündigungsschutz (1 Jahr nach Abberufung). Bei einem externen DSB entfällt dieses Risiko vollständig.
Keine Schulungskosten, keine Ausfallzeiten, keine Gehaltsnebenkosten. Transparente monatliche Pauschale mit kalkulierbaren Kosten.
Keine Einarbeitungszeit, kein Recruiting-Prozess. Wir starten sofort und bringen Ihre Datenschutz-Organisation auf den neuesten Stand.
Zahlen, die für sich sprechen.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – unkompliziert und unverbindlich.