Hinweisgeber­system.

Rechtskonform. Anonym. Sicher.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Wir liefern Ihnen die technische Plattform und übernehmen auf Wunsch die Rolle der externen Ombudsstelle – rechtssicher, DSGVO-konform und sofort einsatzbereit.

Erfahrung seit 2018

50+
Beschäftigte = Pflicht
7 Tage
Eingangsbestätigung
3 Mon.
Rückmeldungsfrist
20.000€
Bußgeld bei Verstoß

Das Hinweisgeberschutz­gesetz (HinSchG)

Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen einzurichten – und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.

In Kraft seit Juli 2023

Unternehmen ab 250 Beschäftigten mussten seit dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten. Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.

Pflicht ab 50 Beschäftigten

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten und zu betreiben.

Schutz vor Repressalien

Hinweisgeber sind umfassend geschützt: Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder andere Benachteiligungen als Reaktion auf eine Meldung sind verboten.

Bußgelder bis 20.000 €

Bei Nicht-Einrichtung einer Meldestelle, Behinderung von Meldungen oder Verstoß gegen das Repressalienverbot drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.

HinSchG auf einen Blick
02.07.23
Inkrafttreten (250+)
17.12.23
Inkrafttreten (50+)
7 Tage
Eingangsbestätigung
3 Monate
Rückmeldungsfrist
20.000€
Max. Bußgeld
100%
Vertraulichkeitsschutz
Wichtig: Das HinSchG schützt Meldungen zu Verstößen gegen EU-Recht, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten und bestimmte nationale Vorschriften – unabhängig von der Branche.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle trifft eine Vielzahl von Organisationen. Entscheidend sind Beschäftigtenzahl, Branche und Rechtsform. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das HinSchG fällt.

Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten eine interne Meldestelle betreiben. Gemeinsame Meldestellen sind möglich.

Unternehmen ab 250 Beschäftigten

Bereits seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet. Keine gemeinsame Meldestelle möglich – jedes Unternehmen muss eine eigene Stelle vorhalten.

Regulierte Branchen

Unternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Verkehr, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl betroffen.

Öffentliche Stellen

Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 10.000 Einwohnern oder ab 50 Beschäftigten müssen ebenfalls eine Meldestelle einrichten.

Betroffenheits-Check
Mehr als 50 Beschäftigte
Mehr als 250 Beschäftigte (eigene Stelle)
Finanzdienstleistungsbranche
Verkehrs- & Transportsektor
Umwelt- & Lebensmittelsicherheit
Öffentliche Stellen & Kommunen
Produktsicherheit & Verbraucherschutz
Tipp: Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Wir prüfen Ihre Situation kostenfrei und unverbindlich.

Unser Hinweisgeber­system

Unsere webbasierte Meldeplattform erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des HinSchG und der DSGVO. Sie ist sofort einsatzbereit, intuitiv bedienbar und bietet Hinweisgebern maximale Sicherheit – für anonyme und vertrauliche Meldungen rund um die Uhr.

Webbasierte Meldeplattform

Browserbasiert, ohne Installation – erreichbar von jedem Endgerät. Individuell an Ihr Unternehmen anpassbar mit eigenem Branding.

Anonyme & vertrauliche Kommunikation

Hinweisgeber können Meldungen vollständig anonym abgeben. Über ein sicheres Postfach ist auch anonyme Rückkommunikation möglich.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Alle Meldungen und Kommunikation werden durchgehend verschlüsselt übertragen und gespeichert. Kein unbefugter Zugriff möglich.

24/7 erreichbar & mehrsprachig

Die Plattform ist rund um die Uhr verfügbar und unterstützt mehrere Sprachen – ideal für international agierende Unternehmen.

Sicherheitsmerkmale
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (TLS 1.3)
Vollständige IP-Anonymisierung
Anonyme Rückkommunikation per Postfach
Automatische Eingangsbestätigung
Dateianhang-Upload möglich
Hosting ausschließlich in Deutschland
100% DSGVO-konform – geprüft und zertifiziert

Ablauf einer Meldung

Vom Eingang der Meldung bis zur Rückmeldung an den Hinweisgeber – jeder Schritt ist gesetzlich geregelt und wird von uns professionell begleitet. So stellen wir sicher, dass alle Fristen eingehalten und alle Beteiligten geschützt werden.

Strukturierter Prozess

Jede Meldung durchläuft einen klar definierten Workflow – von der Eingangsprüfung über die Sachverhaltsaufklärung bis hin zur Dokumentation.

Gesetzliche Fristen

Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten – wir überwachen jede Frist.

Lückenlose Dokumentation

Alle Schritte werden revisionssicher dokumentiert – für Ihre Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und zur internen Compliance.

Meldeprozess im Überblick
1

Meldung abgeben

Der Hinweisgeber gibt seine Meldung über die Plattform ab – anonym oder namentlich, mit optionalen Anhängen.

2

Eingangsbestätigung (7 Tage)

Innerhalb von 7 Tagen erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung über den Eingang seiner Meldung.

3

Prüfung & Sachverhaltsaufklärung

Die zuständige Stelle prüft die Meldung, klärt den Sachverhalt auf und leitet ggf. Folgeermittlungen ein.

4

Rückmeldung (3 Monate)

Innerhalb von 3 Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Maßnahmen.

5

Dokumentation & Folgemaßnahmen

Der gesamte Vorgang wird revisionssicher dokumentiert. Bei Bedarf werden Folgemaßnahmen eingeleitet und nachverfolgt.

Externe Ombudsstelle – Ihre Vertrauensperson

Als unabhängige externe Meldestelle übernehmen wir die Entgegennahme, Vorprüfung und Weiterleitung aller Hinweise. So vermeiden Sie Interessenkonflikte, entlasten Ihre interne Compliance-Abteilung und gewährleisten maximale Neutralität.

Unabhängige Vertrauensstelle

Als externe Stelle sind wir frei von internen Hierarchien und Abhängigkeiten. Hinweisgeber vertrauen einer unabhängigen Instanz stärker.

Entgegennahme aller Meldungen

Wir nehmen sämtliche Hinweise entgegen – per Plattform, telefonisch oder persönlich – und dokumentieren diese rechtskonform.

Erstbewertung & Weiterleitung

Jede Meldung wird von unseren Experten einer Erstbewertung unterzogen und – sofern begründet – an die zuständigen internen Stellen weitergeleitet.

Keine Interessenkonflikte

Durch die Auslagerung an eine externe Stelle eliminieren Sie das Risiko von Befangenheit und stärken die Glaubwürdigkeit Ihres Meldesystems.

Entlastung Ihrer Compliance-Abteilung

Ihr internes Team wird entlastet, während wir die operative Bearbeitung übernehmen. Sie behalten die volle Kontrolle über Entscheidungen und Maßnahmen.

So arbeiten wir als Ombudsstelle
1

Meldungseingang

Hinweisgeber kontaktieren uns über die sichere Plattform, telefonisch oder persönlich.

2

Vertrauliche Erstbewertung

Unsere Experten prüfen die Plausibilität und rechtliche Relevanz der Meldung.

3

Weiterleitung & Empfehlung

Bei begründeten Hinweisen leiten wir den Sachverhalt an die zuständige interne Stelle weiter.

4

Fristüberwachung & Reporting

Wir überwachen alle gesetzlichen Fristen und erstellen regelmäßige Reports für Ihre Geschäftsleitung.

Ihre Pflichten im Überblick

Das HinSchG definiert klare Anforderungen an Unternehmen. Wer diese nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung. Hier die wichtigsten Pflichten auf einen Blick.

Einrichtung interner Meldekanal

Sie müssen mindestens einen sicheren Kanal bereitstellen, über den Hinweisgeber Verstöße melden können – mündlich, schriftlich oder persönlich.

Benennung zuständiger Personen

Es müssen fachkundige und unabhängige Personen benannt werden, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen verantwortlich sind.

Vertraulichkeitsschutz

Die Identität des Hinweisgebers muss streng vertraulich behandelt werden. Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Meldungsdaten erhalten.

Dokumentationspflicht

Alle eingehenden Meldungen müssen dokumentiert und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (3 Jahre) gespeichert werden.

Verbot von Repressalien

Jede Form der Benachteiligung gegenüber Hinweisgebern ist verboten – einschließlich Kündigung, Abmahnung, Versetzung und Mobbing.

Fristgerechte Bearbeitung

Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen und Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten sind gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichten-Checkliste
Interner Meldekanal eingerichtet
Zuständige Personen benannt
Vertraulichkeit gewährleistet
Dokumentation sichergestellt
Repressalienverbot kommuniziert
Fristen überwacht (7 Tage / 3 Monate)
Mitarbeitende informiert
DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Vorteile unserer Lösung

Unser Hinweisgebersystem vereint technische Exzellenz mit rechtlicher Sicherheit. Entwickelt und gehostet in Deutschland, DSGVO-konform und ständig auf dem neuesten Stand – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

DSGVO-konform & datenschutzgeprüft

Unsere Plattform erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Regelmäßige Datenschutz-Audits und Penetrationstests gewährleisten höchste Sicherheit.

Hosting in Deutschland

Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert – kein Datentransfer in Drittländer, volle Kontrolle über Ihre Daten.

Einfache Implementierung

Innerhalb weniger Tage einsatzbereit. Kein IT-Aufwand auf Ihrer Seite – wir kümmern uns um Setup, Konfiguration und Einweisung.

Anpassbar an Ihr Corporate Design

Logo, Farben und Texte lassen sich individuell anpassen. So fügt sich das Meldesystem nahtlos in Ihren Unternehmensauftritt ein.

Regelmäßige Updates & Wartung

Gesetzliche Änderungen und Sicherheitsupdates werden automatisch eingespielt. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand.

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr fester Ansprechpartner bei Dezor & Kollegen begleitet Sie von der Einrichtung bis zum laufenden Betrieb – kompetent und erreichbar.

Warum Dezor & Kollegen?
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DSGVO-konform
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Implementierungszeit
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Datenschutz ist Vertrauenssache.

Warum Unternehmen auf Dezor & Kollegen vertrauen.

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zufriedene Kunden
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Erfahrung
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Reaktionszeit bei Datenpannen
0
Bußgeldbescheide bei unseren Kunden

Hinweisgebersystem einrichten – jetzt handeln.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht rechtssicher und unkompliziert. Wir beraten Sie kostenfrei und richten Ihr System innerhalb weniger Tage ein.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – unkompliziert und unverbindlich.

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