Rechtskonform. Anonym. Sicher.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Wir liefern Ihnen die technische Plattform und übernehmen auf Wunsch die Rolle der externen Ombudsstelle – rechtssicher, DSGVO-konform und sofort einsatzbereit.
Erfahrung seit 2018
Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen einzurichten – und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.
Unternehmen ab 250 Beschäftigten mussten seit dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten. Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten und zu betreiben.
Hinweisgeber sind umfassend geschützt: Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder andere Benachteiligungen als Reaktion auf eine Meldung sind verboten.
Bei Nicht-Einrichtung einer Meldestelle, Behinderung von Meldungen oder Verstoß gegen das Repressalienverbot drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle trifft eine Vielzahl von Organisationen. Entscheidend sind Beschäftigtenzahl, Branche und Rechtsform. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das HinSchG fällt.
Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten eine interne Meldestelle betreiben. Gemeinsame Meldestellen sind möglich.
Bereits seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet. Keine gemeinsame Meldestelle möglich – jedes Unternehmen muss eine eigene Stelle vorhalten.
Unternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Verkehr, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl betroffen.
Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 10.000 Einwohnern oder ab 50 Beschäftigten müssen ebenfalls eine Meldestelle einrichten.
Unsere webbasierte Meldeplattform erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des HinSchG und der DSGVO. Sie ist sofort einsatzbereit, intuitiv bedienbar und bietet Hinweisgebern maximale Sicherheit – für anonyme und vertrauliche Meldungen rund um die Uhr.
Browserbasiert, ohne Installation – erreichbar von jedem Endgerät. Individuell an Ihr Unternehmen anpassbar mit eigenem Branding.
Hinweisgeber können Meldungen vollständig anonym abgeben. Über ein sicheres Postfach ist auch anonyme Rückkommunikation möglich.
Alle Meldungen und Kommunikation werden durchgehend verschlüsselt übertragen und gespeichert. Kein unbefugter Zugriff möglich.
Die Plattform ist rund um die Uhr verfügbar und unterstützt mehrere Sprachen – ideal für international agierende Unternehmen.
Vom Eingang der Meldung bis zur Rückmeldung an den Hinweisgeber – jeder Schritt ist gesetzlich geregelt und wird von uns professionell begleitet. So stellen wir sicher, dass alle Fristen eingehalten und alle Beteiligten geschützt werden.
Jede Meldung durchläuft einen klar definierten Workflow – von der Eingangsprüfung über die Sachverhaltsaufklärung bis hin zur Dokumentation.
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten – wir überwachen jede Frist.
Alle Schritte werden revisionssicher dokumentiert – für Ihre Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und zur internen Compliance.
Der Hinweisgeber gibt seine Meldung über die Plattform ab – anonym oder namentlich, mit optionalen Anhängen.
Innerhalb von 7 Tagen erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung über den Eingang seiner Meldung.
Die zuständige Stelle prüft die Meldung, klärt den Sachverhalt auf und leitet ggf. Folgeermittlungen ein.
Innerhalb von 3 Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Maßnahmen.
Der gesamte Vorgang wird revisionssicher dokumentiert. Bei Bedarf werden Folgemaßnahmen eingeleitet und nachverfolgt.
Als unabhängige externe Meldestelle übernehmen wir die Entgegennahme, Vorprüfung und Weiterleitung aller Hinweise. So vermeiden Sie Interessenkonflikte, entlasten Ihre interne Compliance-Abteilung und gewährleisten maximale Neutralität.
Als externe Stelle sind wir frei von internen Hierarchien und Abhängigkeiten. Hinweisgeber vertrauen einer unabhängigen Instanz stärker.
Wir nehmen sämtliche Hinweise entgegen – per Plattform, telefonisch oder persönlich – und dokumentieren diese rechtskonform.
Jede Meldung wird von unseren Experten einer Erstbewertung unterzogen und – sofern begründet – an die zuständigen internen Stellen weitergeleitet.
Durch die Auslagerung an eine externe Stelle eliminieren Sie das Risiko von Befangenheit und stärken die Glaubwürdigkeit Ihres Meldesystems.
Ihr internes Team wird entlastet, während wir die operative Bearbeitung übernehmen. Sie behalten die volle Kontrolle über Entscheidungen und Maßnahmen.
Hinweisgeber kontaktieren uns über die sichere Plattform, telefonisch oder persönlich.
Unsere Experten prüfen die Plausibilität und rechtliche Relevanz der Meldung.
Bei begründeten Hinweisen leiten wir den Sachverhalt an die zuständige interne Stelle weiter.
Wir überwachen alle gesetzlichen Fristen und erstellen regelmäßige Reports für Ihre Geschäftsleitung.
Das HinSchG definiert klare Anforderungen an Unternehmen. Wer diese nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung. Hier die wichtigsten Pflichten auf einen Blick.
Sie müssen mindestens einen sicheren Kanal bereitstellen, über den Hinweisgeber Verstöße melden können – mündlich, schriftlich oder persönlich.
Es müssen fachkundige und unabhängige Personen benannt werden, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen verantwortlich sind.
Die Identität des Hinweisgebers muss streng vertraulich behandelt werden. Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Meldungsdaten erhalten.
Alle eingehenden Meldungen müssen dokumentiert und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (3 Jahre) gespeichert werden.
Jede Form der Benachteiligung gegenüber Hinweisgebern ist verboten – einschließlich Kündigung, Abmahnung, Versetzung und Mobbing.
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen und Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Unser Hinweisgebersystem vereint technische Exzellenz mit rechtlicher Sicherheit. Entwickelt und gehostet in Deutschland, DSGVO-konform und ständig auf dem neuesten Stand – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unsere Plattform erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Regelmäßige Datenschutz-Audits und Penetrationstests gewährleisten höchste Sicherheit.
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert – kein Datentransfer in Drittländer, volle Kontrolle über Ihre Daten.
Innerhalb weniger Tage einsatzbereit. Kein IT-Aufwand auf Ihrer Seite – wir kümmern uns um Setup, Konfiguration und Einweisung.
Logo, Farben und Texte lassen sich individuell anpassen. So fügt sich das Meldesystem nahtlos in Ihren Unternehmensauftritt ein.
Gesetzliche Änderungen und Sicherheitsupdates werden automatisch eingespielt. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand.
Ihr fester Ansprechpartner bei Dezor & Kollegen begleitet Sie von der Einrichtung bis zum laufenden Betrieb – kompetent und erreichbar.
Warum Unternehmen auf Dezor & Kollegen vertrauen.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht rechtssicher und unkompliziert. Wir beraten Sie kostenfrei und richten Ihr System innerhalb weniger Tage ein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – unkompliziert und unverbindlich.